Bandübernahmevertrag – Details
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Das unschuldige Schreckgespenst |
Um es hier ganz klar zu machen: Beim Bandübernahmevertrag geht es nicht darum, dass irgendwer eine Band, also eine Musikkapelle,
übernimmt, gar noch feindlich, sondern es geht um die partielle Übertragung von Rechten an der eingespielten Musik von der Band an
ihr gewähltes Label. Das muss sein, damit das Label im Namen der Band überhaupt agieren kann. – Einen Mustervertrag gibt es
[ hier ].
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Der Künstler überträgt dem Produzenten (gemeint ist hier: dem Label) das ausschließliche Recht, die vertragsgegenständlichen Aufnahmen zu
vervielfältigen und/oder zu vertreiben und in der folgenden näher beschriebenen Art und Weise auszuwerten:
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Das ausschließliche sowie räumlich und zeitlich (gesetzliche Schutzfrist) unbegrenzte und übertragbare Recht, von den
vertragsgegenständlichen Aufnahmen bzw. Teilen der vertragsgegenständlichen Aufnahmen, jedes zur Zeit bekannte oder in Zukunft
hinzukommende Format von Ton- bzw. Bildtonträgern in beliebiger Konfiguration herzustellen und zu verbreiten bzw. durch Dritte
herstellen und verbreiten zu lassen.
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Das Recht, die vertragsgegenständlichen Aufnahmen in jeder Form öffentlich aufzuführen und auszustrahlen (einschließlich der Sendung
durch öffentlich-rechtliche, kommerzielle und private Rundfunk- und Fernseh-Anstalten).
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Das ausschließliche Recht, die vertragsgegenständlichen Aufnahmen mit bewegten Bildern (Film, TV, Video etc.) zu synchronisieren und in
Verbindung mit diesen aufzuführen und zu senden.
- Dafür erhält der Künstler dann eine normalerweise Umsatzbeteiligung.
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Anmerkungen: |
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Das alles ist nicht nur Juristendeutsch, sondern klingt auch noch bedrohlich: Wenn eine Band hört, dass sie einen „Bandübernahmevertrag“
unterschreiben soll, dann assoziiert sie – verständlicherweise – Sachen damit wie „jetzt geben wir das Ruder komplett aus der Hand“ und
werden von einer anonymen Gesellschaft obskurer Geschäftsgeier übernommen.
- Dem ist aber ganz und gar nicht so:
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Es geht, um es vereinfachend und überspitzt zu formulieren, einfach darum, dass beide Seiten – Künstler wie Label – sich per Vertrag
gegenseitig versprechen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Insbesondere, da das Label ja z.B. CDs, die ihm rechtlich nicht gehören,
„außer Haus“ gibt, etwa an Fachzeitschriften, damit sie dort wohlwollend rezensiert werden. Und das dürfte das Label gar nicht ohne die
Erlaubnis der Band tun. Es geht um nicht mehr, aber auch um nicht weniger!
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